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Umgang Covid-19
Beispiel HzE LK Verden Bezugnahme Mail / Stand 16.03.20
Verschiedenen Erlassen und Empfehlungen unterschiedlicher Behörden folgend empfehle ich nach Abstimmung mit Herrn ……. für den Aufgabenbereich der HzE folgende Vorgehensweise:· Im Bereich der ambulanten Hilfen gem. §§ 30, 31 und 35 SGB VIII sollte auf Hausbesuche gänzlich verzichtet werden. Soweit wie möglich soll die Kommunikation mittels Mail und Telefon erfolgen. Auf keinen Fall sollen die Klienten das Gefühl bekommen, dass man sich nicht mehr um sie kümmert. Sollte sich eine häusliche Situation nicht anders als im persönlichen Face-to-Face Gespräch klären lassen, ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Hygieneempfehlungen der Hausbesuch durchzuführen. Wenn es die Witterung zulässt, wären Gespräche außerhalb der Wohnung unter freiem Himmel zu favorisieren.· Die Soziale Gruppenarbeit nach §§ 29 und 74 SGB VIII sowie nach § 10 JGG ist auszusetzen. Sollten einzelne Teilnehmer einen persönlichen Betreuungsbedarf kommunizieren, so wären Einzeltermine durchzuführen, soweit der signalisierte Betreuungsbedarf nicht per Telefon oder Mail geklärt werden kann.· Alle Fälle vor dem Hintergrund Kindeswohlgefährdung sind weiterhin im persönlichen Kontakt durchzuführen. Auch hier gelten natürlich die allgemeinen Hygienehinweise und Verhaltensregeln. · Hinsichtlich der Betreuungsweisungen gilt Punkt 1.· Kontakte zum ASD sollten vorwiegend über Mail und Telefon erfolgen. Sollte ein persönlicher Austausch notwendig sein, wäre vorab ein entsprechender Hinweis gut, damit auch die räumlichen Gegebenheiten geschaffen werden können.· 1. Hilfeplangespräche müssen durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund der Einschätzungen der Dauer der Coronabedrohung wäre ein Aushandlungsprozess, wie ihn der § 36 SGB VIII vorsieht, in den nächsten Monaten kaum möglich. Das ist nicht nur rechtwidrig, es ist auch inhaltlich nicht vertretbar. Die Durchführung des HPG stellt organisatorische Anforderungen, die es in Abstimmung mit dem ASD zu bewerkstelligen gilt.· Für die stationären Träger hier der Hinweis, dass heute die Heimaufsicht und das MS zusammensitzen, um Hinweise für die Alltagsgestaltung zu entwickeln. Laut Aussage von Frau …….. wird die Internetseite des Landes ständig aktualisiert. Meine Nachfrage bei Frau …….., ob die Sozialarbeiter an Grundschulen in den Einrichtungen eingesetzt werden können beantwortete sie mit „ja“. Nur für den Fall, dass es einen Engpass gibt und die ambulanten Träger den stationären unter die Arme greifen sollen.
Umgang Covid-19
Beispiel HzE HB Mail / Stand 17.03.20 / Update 23.03.
Nach Informationen von Frau …. (Landesjugendamt) und Udo Herr ……(Referat 20 SJIS) prüft das Jugendamt Bremen die Erbringung der ambulanten Hilfen derzeit fallbezogen. Zum Schutz von euch und den jungen Menschen, können Kontakte durch Telefonate und E-Mails ersetzt oder ergänzt werden. Dies bedarf aber immer der Rücksprache mit den jeweiligen Casemanager_Innen. Das gilt nicht für den Bereich Schulassistenz. Sprecht bitte mit euren jeweiligen Schulen, ob ihr gebraucht werdet. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand kriegen die Schulen die Notbetreuung zurzeit ganz gut alleine hin, solltet ihr bis zu den Osterferien aber doch gebraucht werden, gebt uns bitte kurz Rückmeldung, damit wir die individuelle Situation beurteilen können. Das heißt, wir müssen zwingend und kurzfristig bis auf weiteres mit den Casemanager_Innen in unseren Bremer Fällen in Kontakt treten und eine Stellungnahme einfordern. Dies muss per Mail erfolgen, damit wir hinterher auch etwas Schriftliches haben, und setzt Achim und mich in CC. Als Hilfe für euch haben wir einen kurzen Text entworfen. Die Absprachen müssen jetzt schnell erfolgen! Update 23.03.20 Aus der Mail: Sofern Sie diese Umstellung vornehmen wollen, informieren Sie darüber bitte die jeweilige CM des AFSD (oder die benannte Vertretung). Sofern Sie innerhalb von 24 Std. keinen Widerspruch des Amtes erreicht, gilt die Änderung als genehmigt. Link: https://www.dropbox.com/s/lpdrlpkqetgkl01/2020-03-20%20Weitere%20Tr%C3%A4gerinformation%20Corona-PandemieIII.docx?dl=0Sehr geehrte Frau … /Sehr geehrter Herr …,laut Anschreiben zur Corona-Pandemie vom 16.03. des Referat 20 wird die Erbringung der ambulanten Hilfen in Bremen derzeit fallbezogen durch das Jugendamt geprüft. Ich bitte Sie daher dringend um Kontaktaufnahme im Fall Aktenzeichen: XY bzgl. des weiteren Vorgehens.“ -> denkt daran, dass wir in Mails keine Klarnamen verwenden dürfen, nutzt das Aktenzeichen. Insbesondere, wenn zu befürchten ist, dass durch eine reduzierte Begleitung der Familien durch euch, kindeswohlgefährdende Situationen entstehen könnten, oder ihr sogar mit einem Schutz- oder Kontrollauftrag in der Familie seit ist eine enge Abstimmung mit dem Casemanagement und enger Kontakt mit den Familien unumgänglich. Vor allem, bei einem Kontrollauftrag werden sich auch Hausbesuche unter Beachtung der besonderen Hygieneansprüche nicht vermeiden lassen. Eine Bitte noch. Hebt Mails, die ihr dazu aus dem Casemanagement bekommt unbedingt als Nachweis auf und meldet euch bei Fragen, wir halten euch so gut es geht über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.